Prämienanpassungen gem. § 8 / Ziffer 15 AHB in der Haftpflichtsparte zum Stichtag 01.07.2015

Die Mehrzahl der Versicherer hat sich der Empfehlung des unabhängigen Treuhänders angeschlossen und führt ab dem 01.07.2015 im Bestand der Haftpflichtversicherungen eine Anpassung in Höhe von 5% durch.  Bitte prüfen Sie die entsprechenden Mitteilungen Ihrer Gesellschaften.

Damit die AMS-Vertragsverlängerung bei der nächsten Anpassung der Verträge die korrekte Erhöhung bei diesen Verträgen berücksichtigen kann, müssen Sie die entsprechenden Indexzahlen in den betroffenen Sparten im AMS hinterlegen.

Soweit die Karenzzeit für die Verlängerung der Verträge von Ihnen nicht manuell geändert wurde, beträgt diese 7 Tage. Dementsprechend müssen die Einstellungen in der Vorbelegung für die Hauptfälligkeit am 01.07.2015 spätestens bis zum 24.06.2015 vorgenommen werden.

Wie folgt können Sie die Änderungen im AMS.4 vornehmen:

1. Wählen Sie im AMS-Menü „Organisation“ -> „Sparten verwalten“ aus

 

 

 

 

 

 

2. Wählen Sie nacheinander die von der Anpassung betroffenen Sparten aus (Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht- und Gewerbeversicherung)

 

 

 

 

 

 

3. In der Spartenmaske können Sie nun über den markierten Menüpunkt die Indexzahlen der Sparte aufrufen.

 

 

 

 

 

 

 

4. Wählen Sie in der Listenansicht den Menüpunkt „Neuanlage” um den neuen Wert im AMS zu erfassen.

 

 

5. In der folgenden Maske kann nun die Erhöhung der Ziffer 15 (§8 AHB) und der Stichtag der Erhöhung eingegeben werden.

 

 

 

 

 

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