Zum 18.05.2011 führt die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG in der Kraftfahrtversicherung die Tarifgarantie ein. Die Tarifgarantie gilt für Kfz-Verträge im Neu und Ersatzgeschäft bis zu maximal 365 Tagen in die Zukunft (ab Antragsstellung, d.h. Abgabe des Antrages). Somit können Sie künftig eine verbindliche Zusage zum Beitrag abgeben! Tarifumstellungen und Deckungseinschlüsse bleiben hingegen von der Tarifgarantie ausgeschlossen.
Mehr zum Thema finden Sie in der Presseerklärung.