Zum 01.Juli 2010 tritt das Begleitgesetz zur zweiten Förderalismusreform in Kraft und damit Änderungen bei der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (FSST).
Betroffen sind alle Sparten bei denen die Gefahr „Feuer“ versichert ist, u.a. :
- Feuer
- Feuer Betriebsunterbrechung (FBU)
- Verbundene Wohngebäudeversicherung
- Verbundene Hausratversicherung
Alle anderen Sparten sind vor der Änderung nicht betroffen.
Für die Berechnung der Feuerschutzsteuer wird künftig nicht nur ein neuer Steuersatz sondern auch als Bemessungsgrundlage ein bestimmter Anteil des Nettobeitrags
herangezogen. Dafür gilt :
Versicherungsart | Bemessungsgrundlage für die Feuerschutzsteuer |
Feuerschutz-Steuersatz | Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer |
reine Feuer- oder Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung | 40% des Nettobeitrages | 22% | 60% des Nettobeitrages |
Wohngebäude mit Feuer | 14% des Nettobeitrages | 19% | 86% des Nettobeitrages |
Hausrat mit Feuer | 15% des Nettobeitrages | 19% | 85% des Nettobeitrages |
Die gute Nachricht ist, dass die Feuerschutzsteuer nach wie vor Bestandteil der Nettoprämie ist und deshalb vom Makler zunächst nicht berücksichtigt werden muss.
Sofern Ihnen die Versicherer keine neuen Prämien mitteilen, können Sie davon ausgehen, dass die Nettoprämie die Feuerschutzsteuer bereits enthält.
Wie wir aus einigen Anfragen erfahren haben, werden die Versicherer die Prämienkalkulation wie im folgenden Beispiel (Sparte Feuer) vornehmen:
Versicherungsentgelt | 91,20 € | |
Feuerschutzsteuer | 8,80 € | 22% FSchSt von 40% des Versicherungsentgelt 91,20 € * 40% * 22% = 8,80 € |
Nettobeitrag | 100 € | |
Versicherungssteuer | 13,20 € | 22% von 60% des Nettobetrags 100 € * 60% * 22% = 13,20 € |
Bruttobeitrag | 113,20 € |
Im AMS.4 wird die vom Versicherer mitgeteilte Nettoprämie angegeben, die die der effektive Versicherungssteuersatz angewendet wird. Uns ist kein Versicherer bekannt, der diesbezüglich anders verfahren will.
So ergeben sich für AMS.4 folgende Steuersätze für die Versicherungssteuer:
Feuer und Feuer-BU | 13,20 % | 22 % von 60 % der Nettoprämie |
Wohngebäude mit Feuer | 16,34 % | 19 % von 86 % der Nettoprämie |
Hausrat mit Feuer | 16,15 % | 19 % von 85 % der Nettoprämie |
Diese Steuersätze können über „Organisation, Sparten verwalten“ für neue Verträge geändert werden.
Für die Sparte Hausrat ist die Anpassung unbedingt erforderlich, bevor Sie eine Sammeländerung für bestehende Verträge vornehmen, da diese Sparte in AMS.4 über eine automatische Steuerkalkulation (mögliche Glas-Einschlüsse) verfügt.
Ändern Sie die bestehenden Verträge dann, wenn alle Fälligkeiten bis zum 30.06.2010 abgerechnet sind. Am einfachsten können Sie dies über „Organisation, Sammeländerung Versicherungssteuer“ anpassen. Mit Hilfe dieser Funktion werden dann auch Steuersätze in „Kalkulationen“ angepasst, die zu Verträgen angelegt worden sein könnten, um die Gefahr „Feuer“ auch in anderen Sparten einzuschließen und einen Mischsteuersatz zu berechnen.
Vor der Ausführung sollten Sie auf jeden Fall eine Datensicherung des AMS.4 Bestandes angelegen. Außerdem empfiehlt es sich, die Änderungen zuerst zu „simulieren“.
Dabei wird lediglich ein Protokoll erstellt, dass detaillierte Angaben zu den Änderungen enthält. Eine Anlage von Vertragshistorien ist ratsam.
siehe auch: Bundesministerium für Finanzen – Die Versicherung- und Feuerschutzsteuer