Vertragsablauf, 24:00 Uhr und die VVG-Reform

Der Gesetzgeber hat gesprochen – nach Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es nun in §10:

Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.

Was zunächst harmlos klingt, hat Auswirkungen: Waren bisher Policen üblich, auf denen die Dauer mit „1.1.2007, 12:00 bis 1.1.2008, 12:00“ angegeben wurde, so müssen diese Verträge demnächst formal lauten „1.1.2007, 0:00 bis 31.12.1007, 24:00“. Durch die gesetzliche Änderung sollen bei Neuabschluss von Verträgen Deckungslücken (alter Versicherer: bis 31.12., 24:00 – neuer Versicherer: ab 1.1., 12:00) oder Überschneidungen/Mehrfachversicherungen (alter Versicherer: bis 1.1., 12:00 – neuer Versicherer: ab 1.1., 0:00) vermieden werden.

Aber was heißt das für die Verwaltung von Verträgen in AMS? Was ist nun das echte Ablaufdatum? Der Versuch einer Antwort.

Vertragserfassung in AMS

Verträge in AMS haben ein Beginndatum und ein Ablaufdatum. Beide Daten müssen bei Eingabe eines Vertrages zwingend eingegeben werden, denn sie bestimmen, wie AMS Fälligkeiten berechnet:

  • Beim Zentralinkasso werden die Zeitpunkte und Zeiträume, an denen und für die Provisionen gezahlt werden, aus Beginn und Ablauf sowie der Zahlweise (Zahlweise des Vertrags oder abweichende Provisionszahlweise) berechnet.
  • Beim Maklerinkasso werden die Prämienfälligkeiten aus Beginn, Ablauf und Zahlweise gerechnet. Daraus ergeben sich die fälligen Prämienbeträge und der Fälligkeitszeitraum, der auf der Inkassorechnung ausgewiesen werden kann.

Was in AMS im Vertrag nicht eingegeben wird, ist die Uhrzeit von Beginn oder Ablauf. Warum nicht?

Es wird stets die Annahme gemacht, dass für Vertragsbeginn und -ablauf die gleiche Uhrzeit verwendet wird – dass also die Versicherungsdauer in ganzen Tagen gemessen werden kann, und dass nicht irgendwo bis auf Stunden, Minuten oder Sekunden gerechnet werden muss. Die Eingabe von Uhrzeiten wäre bei Neuanlage von Verträgen möglicherweise auch lästig, da man es in der Regel immer mit den gleichen Uhrzeiten zu tun hat – auch für eine Umdeckung oder vorläufige Deckung wird nicht immer auf die genaue Uhrzeit geachtet.

Beispiel: Beginn und Ablauf von Jahresverträgen

Folglich wird ein Jahresvertrag in AMS in der Regel so eingegeben:

  • Beginn: 1.1.2008
  • Ablauf: 1.1.2009
  • Es ergeben sich Inkasso-/Provisionsfälligkeiten – z.B. bei vierteljährlicher Zahlweise: 1.1.2008-1.4.2008, 1.4.2008-1.7.2008,1.7.2008-1.10.2008, 1.10.2008-1.1.2009.

Wer nun den Gesetzestext der VVG-Neufassung genau gelesen hat, könnte auf die Idee kommen, einen Vertrag in AMS so einzugeben:

  • Beginn: 1.1.2008
  • Ablauf: 31.12.2008
  • AMS errechnet die Fälligkeiten: 1.1.2008-31.3.2008, 31.3.2008-30.6.2008, 30.6.3008-30.9.2008, 30.9.2008-30.12.2008.

Das ist ganz offensichtlich völliger Unfug. Aber warum?

Berechnung von Fälligkeitsterminen in AMS

AMS rechnet je nach Zahlweise die Fälligkeitstermine aus, indem vom Vertragsablauf beginnend die jeweiligen Fälligkeitszeiträume (z.B. 3 Monate) abzogen werden. Es wird also mit dem 31.12.2008 gestartet, dort werden 3 Monate abgezogen – ergibt das Fälligkeitsdatum 30.9.2008 (weil der September keinen 31. Tag hat). Für das Bis-Datum der Fälligkeit ergibt sich der 30.12.2008 (30.9.2008 plus 3 Monate). (Kleiner Einschub: Warum fängt dann die erste Fälligkeit beim 1.1.2008 und nicht bim 31.12.2007 an? AMS bezieht hier den Vertragsbeginn ein – bleibt bis zum Anfangsdatum des Vertrags ein Zeitraum übrig, der nicht ganz ein regulärer Fälligkeitszeitraum ist, wird dieser als „Defektzeitraum“ gewertet – es entsteht also eine weitere Fälligkeit, die den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum ersten regulären Fälligkeitstermin abdeckt).

Das war die technische Erklärung für die merkwürdige Fälligkeitsberechnung.

Bedeutung der Uhrzeit

Es gibt aber auch eine „fachliche“ Begründung: Oben war schon beschrieben worden, dass für Beginn und Ablauf keine Uhrzeit eingegeben wird, und dass für beide Daten die gleiche Uhrzeit angenommen wird. Wenn nun Beginn 1.1. und Ablauf 31.12. eingeben wird, ist die Laufzeit des Vertrags unter dieser Annahme kleiner als ein Jahr – nämlich 364 Tage (Schaltjahre mal ausser Acht gelassen). Eigentlich klar, dass sich die Fälligkeitszeitpunkte deshalb nach vorne verschieben – mit jeder Fälligkeit wird ja praktisch ein Zeitraum von 3 Monaten minus einem Vierteltag (6 Stunden) abgerechnet.

Soweit zum Problem.

Die Lösung?

  1. Nicht wirklich praktikabel: Uhrzeitangaben bei Beginn und Ablauf einführen. Das könnte man tun – es hätte aber nicht ganz den gewünschten Effekt. Man müsste nämlich, um dem Gesetzestext gerecht zu werden, als Beginnzeit „0:00“ und als Endzeit „24:00“ eingeben. Diese beiden Uhrzeiten sind bekanntlich identisch – und die Uhrzeit 24:00 ist einem Computer, der ein Uhrzeit gerne exakt in die Anzahl von Millisekunden nach Mitternacht umrechnet, nicht beizubringen: die einzig einzugebende Uhrzeit wäre 23:59, womit dann aber die Vertragslaufzeit immer noch nicht ein ganzes Jahr, sondern ein Jahr minus eine Minute wäre (für die Peniblen: man könnte natürlich auch 23:59:59 eingeben oder in die Tausendstelsekunden ausweichen – in der Grenzwertbetrachtung erreicht man trotzdem NIE ein ganzes Jahr – es fehlt immer etwas).
  2. Eher praktikabel: Die einzige Möglichkeit für die Eingabe von „31.12. 24:00 Uhr“ ist die Benutzung des anderen Bezeichnung für diesen Zeitpunkt: „1.1. 0:00 Uhr“ – die Angaben sind in ihrer Bedeutung zu 100% identisch, und vom Beginn bis zum Ablauf an gerechnet ergibt sich ein Laufzeit von genau einem Jahr. Und das beste: Alle Verträge in AMS, die schon auf Ablaufdatum „1.1.“ gesetzt sind, müssen nicht geändert werden. Juhu!

Was bleibt an möglichen Problemen übrig?

  • Bei Druck eines Versicherungsscheins aus AMS sollte die juristische Variante gewählt werden. Wenn also für einen AMS-Vertrag ein entsprechendes Formular erstellt wird, sollte das Ablaufdatum durch den Vortag mit Uhrzeit 24:00 ersetzt werden – Beispiel für Formeln:

Beginn: [@+++006], 0:00 Uhr
Ablauf: [ctod(dc(„+++007“,2))-1], 24:00 Uhr

  • Wer bei Ausdruck von Vertragspiegeln ebenfalls den Vortag verwenden möchte, kann diese über Erstellung eines eigendefinierten Vertragsspiegels tun.
  • Bei Selektion auf Ablaufdatum sollte man geistig umrechnen: Wer wissen möchte, welche Verträge am 31.12.2008 um 24:00 ablaufen, gibt in der Selektion als gewünschtes Ablaufdatum „01.01.2009“ an.

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